Handykonzept

Verbindliches Handykonzept der Frauenlobschule Bochum
Grundsatz:
Grundschülerinnen und Grundschüler benötigen in der Regel kein Mobiltelefon oder vergleichbare digitale
Geräte während des Schulbetriebes.
Zielsetzung:
Ziel dieses Konzeptes ist es, klare und pädagogische Regeln zum Umgang mit Handys und vergleichbaren digitalen
Geräten (z.B. Smartwatches) im Schulkontext festzulegen.
Dabei sollen der ungestörte Unterrichtsablauf, die Förderung sozialer Kompetenzen im sozialen Miteinander
sowie der Schutz der Persönlichkeitsrechte (Datenschutz) im Vordergrund stehen.
Die Erziehungsberechtigten sind mitverantwortlich für die Umsetzung der Ziele.
Geltungsbereich:
Das Konzept gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 auf dem gesamten Schulgelände und bei
allen schulischen Veranstaltungen.
Regeln:
Grundsätzlich werden keine Handys und keine Smartwatches in die Schule mitgebracht, daher gilt ein absolutes
Handy- und Smartwatchverbot in der Frauenlobschule.
Ausnahme für Notfälle:
Kinder können aus medizinischen Gründen (z.B. Diabetes) ein Handy mitführen. Darüber hinaus können Kinder
aus unerlässlichen sozialen Gründen (z.B. Sorgerechtsstreit, Kontakt- und Annäherungsverbot eines Elternteils)
ein ausgeschaltetes Gerät in der Schultasche mitführen. Dies geschieht jeweils in Absprache zwischen den
Eltern, den zuständigen Lehrkräften und der Schulleitung.
Maßnahmen bei Regelverstößen:
Sollten private digitale Geräte während der Schulzeit/Betreuungszeit mitgeführt werden, sind die Lehrkräfte und
Erziehungspersonen berechtigt, sie an sich zu nehmen und im Sekretariat zu verwahren.
Bei einmaligem Verstoß bekommt das Kind das Gerät am Ende des persönlichen Schultages wieder ausgehändigt.
Die Eltern werden über diesen Verstoß informiert (Vermerk im Schulplaner mit anschließender Unterschrift der
Erziehungsberechtigten).
Bei mehrmaligem Verstoß wird das Gerät einbehalten. Es erfolgt die Abholung durch die Eltern sowie ein
Elterngespräch.
Transparenz des Konzeptes:
Vorstellung des Konzeptes bei Klassenpflegschaftssitzungen, Schulkonferenzen und Verteilung an alle Beteiligten
per Elternbrief mit Rückgabeunterschrift.
Bochum, im Oktober 2025
Quellen: Pressemitteilung Ministerin Feller, März 2025, MSB NRW Handlungsempfehlung Dt. Schulportal 2025

